Hinweisgebersystem - ECOM Electronic Components Trading GmbH

Gerne stellen wir Hinweisgebern diesen geschützten Meldekanal zur Verfügung. Um der Identität des Hinweisgebers ein Höchstmaß an Vertraulichkeit entgegenzubringen, hat die ECOM Electronic Components Trading GmbH uns, die CB ADDATA GmbH, als externes Unternehmen mit der Bearbeitung von Hinweisen beauftragt. Bereits jetzt befinden Sie sich auf einem verschlüsseltem Server der CB ADDATA GmbH. Nur wir haben Zugriff auf diese Daten und nur wir führen die Kommunikation mit ihnen.

Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt jede natürliche Person, die in gutem Glauben einen Regelverstoß meldet oder offenlegt - das ist der Sinn dieses Gesetzes. Dieser Schutz kann aber entfallen, wenn der Hinweisgeber vorsätzlich (wider besseren Wissens) oder grob fahrlässig falsche Informationen meldet oder offenlegt.

Noch ein paar Tipps, bevor sie ihre Meldung abgeben:

  • Stellen sie sicher, dass sie sich außerhalb des Unternehmens-Netzwerk (Internet / VPN) befinden.
  • Nutzen sie kein Gerät (Smartphone, Computer etc), das von ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde.
  • Nutzen keine Redewendungen oder Abkürzungen, die sie häufig in Gesprächen oder E-Mails nutzen.

Neue Meldung einreichen

Bitte bedenken sie, dass sich die Bearbeitung, die Nachverfolgung und eine mögliche Aufklärung umso erfolgreicher gestaltet, je mehr Informationen sie uns zu diesem Vorfall geben. Bitte übermitteln sie uns, soweit möglich, alle Dokumente (Schriftstücke, Notizen, Skizzen, Bilder Videos etc), die ihre Meldung untermauern. Je mehr Informationen wir haben, desto konsequenter und erfolgreicher gestaltet sich die Aufklärung - vielen Dank!

Sie werden jetzt Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben geführt.

Meldestelle

Ombudsstelle von ECOM Electronic Components Trading GmbH CB ADDATA GmbH Reitmeierfeld 23 D-94099 Ruhstorf a.d. Rott

GF: Christian Bößl HRB: 10642 AG Passau


Verantwortliche Organisation

ECOM Electronic Components Trading GmbH Siemensstr. 9 D-85221 Dachau

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Informationen

Nützliches zur Abgabe Ihrer Meldung

Im Folgenden werden Sie Schritt für Schritt durch die Abgabe Ihrer Meldung an uns geführt. Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen. Um prüfen zu können, ob sie in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, ist es wichtig, dass sie uns ihren Namen nennen und angeben, in welchem Kontext (Mitarbeiter, ehemaliger Mitarbeiter, künftiger Mitarbeiter, Kunde oder Lieferant) sie zum Unternehmen stehen. Da sich im Laufe der Bearbeitung Ihrer Meldung wichtige Rückfragen ergeben können, freuen wir uns, wenn Sie von der Möglichkeit eines Dialogs Gebrauch machen und so die Aufklärung weiter unterstützen.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.

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Achtung: In diesem Fall haben wir keine Möglichkeit mit Ihnen in Kontakt zu treten, um den Eingang Ihrer Meldung zu bestätigen, Sie über deren Verlauf und Abschluss zu informieren oder ggf. Rückfragen zu stellen.

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PDF, DOCX, DOC, ODT, XLSX, XLS, ODS, PPTX, PPT, ODP, ACCDB, MDB, TXT, LOG, XML, PNG, JPG, GIF, SVG, MP3, WMA, MP4, MOV, AVI, WMV, ZIP. Insgesamt bis zu 20 MB

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